Neue Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen: Was Sie wissen müssen
Als Heizungsbauer ist es wichtig, stets über aktuelle Entwicklungen und Fördermöglichkeiten im Bereich der Gebäudetechnik informiert zu sein. Eine der neuesten Entwicklungen betrifft die Heizungsförderung in Deutschland. Die Antragsstellung für diese Förderung ist gestaffelt und richtet sich zunächst an Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Einfamilienhäusern sind.
Die förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Wichtig zu beachten ist, dass für Vorhaben, die zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 beginnen, der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden kann.
Für Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, besteht ab sofort die Möglichkeit, sich im Kundenportal „Meine KfW“ zu registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung zu stellen.
Ab Mai 2024 sind auch Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) antragsberechtigt. Eine weitere Erweiterung der Antragsberechtigung ist für August 2024 geplant, um auch Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften einzubeziehen.
Die Heizungsförderung für Privatpersonen umfasst Zuschüsse für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Dabei können Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Neben den Zuschüssen besteht auch die Möglichkeit eines Ergänzungskredits für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dieser Kredit kann zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden und ermöglicht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Häufig gestellte Fragen:
Muss die Heizung bereits jetzt getauscht oder erneuert werden?
Nein, eine sofortige Maßnahme ist nicht zwingend erforderlich. Genauere Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ab wann kann ein Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung ist gestaffelt. Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Einfamilienhäusern sind, können ab sofort einen Antrag stellen.
Wie funktioniert die Antragstellung für den Zuschuss?
Die genauen Schritte zur Antragstellung sind seit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie bekannt und können auf der Webseite der KfW eingesehen werden.
Sind ausreichend Mittel verfügbar?
Es wird davon ausgegangen, dass ausreichend Bundesmittel zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ab wann gilt man als Eigentümerin oder als Eigentümer und kann einen Antrag stellen?
Die genauen Bedingungen für die Antragsberechtigung sollten auf der Webseite der KfW überprüft werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich ist, jedoch bestimmte Grenzen und Bedingungen gelten. Eine genaue Abstimmung mit den Förderstellen ist ratsam, um die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Für weitere Informationen und Beratung wir Ihnen gerne jederzeit stehen Expertinnen und Experten zur Verfügung.